Rechtsanwalt Wolfgang Sattler

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Fragen und Antworten zu den Abstammungsverhältnissen

Was ist bei Vaterschaftfeststellung zu beachten?

Wenn es darum geht, die rechtliche Vaterschaft herbeizuführen, kann der Vater mit Zustimmung der Mutter das Vaterschaftsanerkenntnis beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkunden lassen.

Verweigert einer der Beteiligten die Abgabe dieser Erklärung, kann beim Familiengericht Antrag auf Vaterschaftsfeststellung gestellt werden.

Sollte diese nach dem deutschen Recht nicht möglich sein, besteht bei binationalen Familien die Möglichkeit, dass die Vaterschaft nach dem Recht des anderen Staates festgestellt werden kann und der Antrag auf diese Erfolg haben kann.

Die Wahlmöglichkeiten des Internationalen Familienrechts, die sich aufgrund der Staatsangehörigkeiten der Beteiligten ergeben, können den Handlungsrahmen also erweitern.

Was kann ich machen, wenn die Mutter nicht in die Durchführung des Abstammungsgutachtens einwilligt - außer die Vaterschaft anzufechten?

Um besonders schwerwiegende Folgen der Ausschlussfrist abzumildern, hat der Gesetzgeber nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit eröffnet, auch außerhalb der Vaterschaftsanfechtung bei bestehender rechtlicher Vaterschaft die Durchführung eines genetischen Abstammungsgutachtens durchzusetzen.

Im Hinblick auf die erheblichen Folgewirkungen und die strengen Ausschlussregeln bleibt es aber dabei, dass in diesem Bereich eine frühzeitige Prüfung der gerichtlichen Klärungsmöglichkeiten und das Einholen von qualifiziertem Rechtsrat besondes wichtig sind.

Warum ist es bei Zweifeln an der Vaterschaft so wichtig, nicht zu lange mit der Vaterschaftsanfechtung zu warten?

Die rechtliche Vaterschaft begründet erhebliche und langwährende Rechtsbeziehungen.

Für das in der bestehenden Ehe geborene Kind wird der Ehemann der Mutter rechtlicher Vater auch dann, wenn die Ehegatten schon lange Zeit getrennt gelebt haben, und sich darüber einig sind, dass das Kind vom neuen Partner der Mutter abstammt. Die rechtzeitige Klärung der Abstammungsverhältnisse sollte besonders gründlich geprüft werden, weil sowohl die deutsche, als auch die meisten anderen Rechtsordnungen strenge Regeln und Ausschlussfristen für die Vaterschaftsanfechtung durch die erwachsenen Beteiligten vorsehen, deren Nichtbeachtung dazu führen kann, dass eine Statusveränderung endgültig ausgeschlossen ist. Ab einem bestimmten Zeitpunkt soll das Bedürfnis  des Kindes nach stabilen Lebensverhältnissen Vorrang vor dem Interesse eines erwachsenen Beteiligten haben, noch eine Veränderung der Statusverhältnisse herbeizuführen. Im deutschen Recht ist eine Ausschlussfrist von zwei Jahren für die Vaterschaftsanfechtung vorgesehen, die zu laufen beginnt, sobald der Betroffene von Umständen erfährt, die gegen die biologische Vaterschaft sprechen (§ 1600b Abs. 1 BGB). Diese Frist sollte sehr ernst genommen werden, wenn Anhaltspunkte bestehen, an der biologischen Vaterschaft des rechtlichen Vaters zu zweifeln.

Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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