Rechtsanwalt Wolfgang Sattler

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Fragen und Antworten zum Auslandsunterhalt

Что такое иностранные алименты?

Все больше людей из разных стран создают совместные семьи и заводят совместных детей.

Когда отвечающий родитель находится в другой стране, труднее уладить алименты. Die grenzüberschreitende Durchsetzung des Unterhalts wird erleichtert 

für die Länder der Europäischen Union (außer Dänemark) durch 

die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen und 

für zahlreiche andere Länder (Liste der teilnehmenden Staaten)  durch das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen vom 23. November 2007

und weitere Internationale Rechtsakte. In Deutschland setzt Das Auslandsunterhaltsgesetz diese Rechtsakte um.

An wen kann ich mich wegen des Unterhalts wenden, wenn der Unterhaltspflichtige in einem anderen Land lebt?

Der betreuende Elternteil kann sich als gesetzlicher Vertreter an das Vorprüfungsgericht in Deutschland wenden.

Das Amtsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Berechtigte lebt, ist jeweils das Vorprüfungsgericht.

Wie läuft die Antragstellung beim Vorprüfungsgericht?

Der betreuende Elternteil kann das Antragsformular aus der Anlage zur Verordnung (EG)  Nr. 4/2009 vom 18. Dezember 2008 selbst ausfüllen und beim Vorprüfungsgericht einreichen.

Gegebenenfalls unterstützt Sie dabei die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht. Das Vorprüfungsgericht reicht den Antrag an das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde weiter, das sich dann an die Zentrale Behörde/Empfangsstelle im Aufenthaltsstaat des unterhaltspflichtigen Elternteils wendet und mit diesem die gerichtliche Geltendmachung oder Vollstreckung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil abstimmt.

Wo finde ich die Antragsformulare?

Verweise zu den Antragsformularen sind mit Ausfüllanleitungen (überwiegend mehrsprachig) wie auch die Vorschriften und Erläuterungen zum Auslandsunterhaltsgesetz auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz unter dem Stichwort „Bürgerdienste“ „Auslandsunterhalt“ veröffentlicht.

Die Antragsformulare nach der Verordnung (EG)  Nr. 4/2009 sind mehrsprachig abrufbar auf den Seiten des Europäischen Justizportals.

Was ist, wenn ich die Adresse des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht kenne?

Wenn die Adresse des unterhaltspflichtigen Elternteils unbekannt ist, ist das kein Hindernis.

Die Empfangsstelle im Aufenthaltsstaat führt dann Ermittlung durch, um die Adresse des Unterhaltsschuldners aufzuklären und bedient sich dabei u.a. auch des in meisten Ländern bestehenden Melderegisters und anderer Datensammlungen, wie z.B. bei der Rentenversicherung.

Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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