Rechtsanwalt Wolfgang Sattler

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Fragen und Antworten zum Güterrecht

Worum geht es beim Zugewinnausgleich

Ehegatten, für die das deutsche Güterrecht gilt und die nicht wirksam eine abweichende Vereinbarung getroffen haben, leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Zusammenhang mit der Scheidung führt das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten den Zugewinnausgleich durch, bei dem die (positiven) Vermögensveränderungen beider Ehegatten während der Ehezeit gegenübergestellt werden, und derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs einen Ausgleich in Höhe der Hälfte erhält.

Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung?

Waren beide Ehegatten berufstätig und haben gemeinsam Vermögensbildung betrieben, z. B. ein Haus gebaut, oder hat der eine unter Mitarbeit des anderen ein Unternehmen oder eine Praxis aufgebaut, ist der Zugewinnausgleich regelmäßig ungeeignet für die Auseinandersetzung ihrer Vermögensbelange.

Die Vermögensauseinandersetzung erfolgt dann außerhalb des familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens in einem gesonderten Klageverfahren vor dem Zivilgericht. Da hier bei Unterliegen die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite zu tragen sind, die in Abhängigkeit vom Streitwert sehr hoch ausfallen können, sollten zunächst die Erfolgsausichten sorgfältig geprüft werden.
Auch hier liegt es in der Natur der Sache, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte vor dem Zugewinnausgleich / der Vermögensauseinandersetzung Liquiditätsprobleme hat. Ich prüfe deswegen gerne für Sie vorab, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe für die anwaltliche Beratung und auf Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Ausgleichsanspruchs.

Wie schütze ich mich, wenn mein Ehepartner während der Trennungszeit Vermögen verschiebt oder verschwendet?

Das Ergebnis eines Zugewinnausgleichsverfahrens kann stark variieren, je nachdem welche Vermögensgegenstände einzubeziehen sind und mit welchem Wert.

Wenn während der Trennungsphase Anhaltspunkte für Vermögensverschiebungen bestehen, kann bereits vor der Scheidung der Zugewinnausgleich oder Sicherung des Ausgleichsanspruchs im vorläufigen Rechtschutz beantragt werden.

Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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