Fragen und Antworten zu den Folgen von Trennung und Scheidung für die Krankenversicherung

Wie wirken sich Trennung und Scheidung auf die Krankenversicherung der Familienangehörigen aus?
Eine der drängendsten Fragen, die sich bei einer Trennung stellen, ist wie es mit dem Krankenversicherungsschutz weitergeht.
Es gelten unterschiedliche Regeln für die verschiedenen Versicherungssysteme der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe für Beamte.
Wirkt sich die Trennung schon auf den Krankenversicherungsschutz des familienversicherten Ehepartners in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus?
Ist ein Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehepartner und die minderjährigen Kinder des Versicherten in der Familienversicherung (§ 10 SGB V). Diese beitragsfreie Familienversicherung des Ehepartners hängt u.a. von der Höhe seines Gesamteinkommens ab, das nicht regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen darf. Die monatliche Bezugsgröße beträgt im Jahr 2020 in den alten Bundesländern 3.010 € und in den neuen Bundesländern 3.185 €, so dass sich ein Grenzwert von 455 € (= 3.185 € / 7) bzw. 430 € (= 3.010 €/7) ergibt. Ab 2025 wird die Bezugsgröße einheitlich bestimmt werden. Die Familienversicherung gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Ehepartner und Partner in der eingetragenen Lebensgemeinschaft. Mit dieser Regelung sollen einkommensschwache Familien entlastet werden (§ 10 SGB V, § 18 SGB IV).
Die Familienversicherung der minderjährigen Kinder des pflichtversicherten Ehepartners überdauert Trennung und Scheidung und hängt nicht davon ab, ob die Kinder in seinem Haushalt leben oder in dem das anderen Ehepartners. Die Familienversicherung des Ehepartners wird durch die Trennung vom pflichtversicherten Ehepartner nicht berührt. Auch wenn die Trennung lange Zeit dauert (z.B. zehn Jahre) bleibt die Familienversicherung des Ehepartners uneingesschränkt bestehen bis zur Rechtskraft der Scheidung, d.h. also auch während des laufenden Scheidungsverfahrens, welches häufig mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt (siehe Versorgungsausgleich). Für den wirtschaftlich schwächeren, familienversicherten Ehepartner, der durch die Trennung häufig besonders schwerer wirtschaftlichen Unsicherheiten ausgesetzt ist, ist von besonderer Wichtigkeit, um sich dass während der Trennungszeit die bisherige beitragsfreie Absicherung in der Familienversicherung weiterbesteht.
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Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
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