Fragen und Antworten zum Güterrecht
Worum geht es beim Zugewinnausgleich
Im Zusammenhang mit der Scheidung führt das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten den Zugewinnausgleich durch, bei dem die (positiven) Vermögensveränderungen beider Ehegatten während der Ehezeit gegenübergestellt werden, und derjenige mit dem geringeren Vermögenszuwachs einen Ausgleich in Höhe der Hälfte erhält.
Was ist der Unterschied zwischen Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung?
Die Vermögensauseinandersetzung erfolgt dann außerhalb des familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens in einem gesonderten Klageverfahren vor dem Zivilgericht. Da hier bei Unterliegen die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite zu tragen sind, die in Abhängigkeit vom Streitwert sehr hoch ausfallen können, sollten zunächst die Erfolgsausichten sorgfältig geprüft werden.
Auch hier liegt es in der Natur der Sache, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte vor dem Zugewinnausgleich / der Vermögensauseinandersetzung Liquiditätsprobleme hat. Ich prüfe deswegen gerne für Sie vorab, ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe für die anwaltliche Beratung und auf Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Ausgleichsanspruchs.
Wie schütze ich mich, wenn mein Ehepartner während der Trennungszeit Vermögen verschiebt oder verschwendet?
Wenn während der Trennungsphase Anhaltspunkte für Vermögensverschiebungen bestehen, kann bereits vor der Scheidung der Zugewinnausgleich oder Sicherung des Ausgleichsanspruchs im vorläufigen Rechtschutz beantragt werden.
Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht
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