Rechtsanwalt Wolfgang Sattler

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Fragen und Antworten zu Steuer und Scheidung

Якія падатковыя наступствы шлюбу, паасобнага пражывання і разводу?

Як і шлюб, паасобнае пражыванне і развод таксама аказваюць значны ўплыў на налічэнне падаходнага падатку - і тут ёсць некаторыя магчымасці для перспектыўнага падатковага планавання.
Калі абодва падлягаюць неабмежаванаму падаткаабкладанню ў Германіі, у іх ёсць магчымасць налічваць падаходны падатак сумесна або па асобнасці з пачатку года, у якім яны заключылі шлюб. Выбар робіцца на перыяд ацэнкі шляхам ўказанні яго ў падатковай дэкларацыі. Калі муж і жонка не робяць выбар, то налічэнне узносаў ажыццяўляецца сумесна. У выпадку сумеснай накладкі, шлюбнага падзелу, даходы, атрыманыя мужам і жонкай, сумуюцца, прыпісваюцца сумесна мужам і, калі не ўстаноўлена іншае, муж і жонка затым разглядаюцца сумесна як падаткаплацельшчыкі. У выпадку сумеснай ацэнкі стаўка падаходнага падатку, якая падлягае выплаце мужам і жонкай, у два разы перавышае суму падатку, якая падлягае выплаце з паловы іх сумесна абкладаемага даходу. Калі адзін з мужа і жонкі мае высокі даход і пры індывідуальным падаткаабкладанні абкладаўся бы высокім падаткам, а другі мае толькі нізкі даход, сумеснае падаткаабкладанне азначае, што абодвум мужам налічваецца толькі тая стаўка падатку, якая выцякае з паловы іх сумесна абкладаемага даходу. Чым больш розніца ў даходах паміж мужам і жонкай, тым больш выгадна шлюбны падзел. Калі муж з больш нізкім прыбыткам таксама ўжо знаходзіцца ў высокай прагрэсіўнай дужкі, сумеснае налічэнне не прывядзе да істотнага зніжэння падаткаў. Зразумела, аднаполыя сямейная пара або зарэгістраваныя партнёры таксама могуць выбіраць паміж сумеснай і адзіночнай ацэнкай. Перадумовай для сумеснай ацэнкі з'яўляецца выкананне мужам і жонкай наступных патрабаванняў на працягу каляндарнага года, па меншай меры, на пачатак года: яны складаліся ў сапраўдным шлюбе адзін з адным, абодва мелі неабмежаваныя падатковыя абавязацельствы і ня пражывалі пастаянна паасобна адзін ад аднаго.
Сур'ёзная спроба прымірэння, якая доўжыцца некалькі тыдняў, з'яўляецца дастатковай для прызнання сумеснага пражывання і эканамічнай супольнасці для мэт падаткаабкладання. Калі спроба прымірэння прадпрынятая ў пачатку каляндарнага года, сумесная адзнака ўсё адно можа быць абраная на ўвесь год.
 
Калі муж і жонка выбіраюць індывідуальную ацэнку, кожны з іх падае сваю ўласную дэкларацыю аб падаходным падатку, ацэньваецца ў адпаведнасці са сваім прыбыткам і атрымлівае асобнае апавяшчэнне аб ацэнцы падатку. У асобных выпадках індывідуальная адзнака можа быць рэкамендавана, нягледзячы на ​​наяўнасць значнай розніцы ў даходах, калі адзін з мужа і жонкі знаходзіцца ў адпачынку па доглядзе за дзіцем, з'яўляецца індывідуальным прадпрымальнікам, нясе значныя страты або надзвычайныя клопату. Параўнальныя разлікі з дапамогай падатковых калькулятараў, якія прапаноўваюцца ў Інтэрнэце, даюць першапачатковую арыентацыю, але не могуць замяніць кваліфікаваную кансультацыю падатковага кансультанта па варыянтах структуравання.

Ці абавязаны я згаджацца на сумесную ацэнку?

Падатковая інспекцыя ня налічае сумесны падатак на даходы мужа і жонкі, калі адзін з іх пярэчыць і падае асобную дэкларацыю аб даходах.
Аднак з пункту гледжання сямейнага права існуе шлюбны абавязак лаяльнасці ў дачыненні да згоды на правядзенне сумеснай ацэнкі - і згода нежаданых жонка можа быць заменена сямейным судом. Аднак муж можа абумовіць сваю згоду кампенсацыяй за неспрыяльныя ўмовы, якія ўзнікаюць, напрыклад, у выніку больш высокай стаўкі падаходнага падатку для яго ці яе. Нежаданых муж не можа спасылацца на падатковую недастатак сваёй адмовы ў выпадку, калі ён ці яна атрымлівае паасобнае ўтрыманне, якое адпаведна вышэй, зыходзячы з больш высокага чыстага даходу іншага сужэнца ў падатковым класе III.

Якія класы падаходнага падатку для сумеснай ацэнкі?

Шлюбныя пары, якія ацэньваюцца сумесна, могуць выбіраць паміж камбінацыяй падатковых класаў IV / IV і III / V для атрымання выліку па авансавыя падаходным падатку.
Калі муж і жонка, якім налічваецца сумесны падатак, не выбіраюць камбінацыю падатковых класаў III / V, то захоўваецца камбінацыя IV / IV. Пры камбінацыі IV / IV авансавы вылік па падаходным падатку аднолькавы для абодвух. Таму такое спалучэнне падыходзіць, калі ў абодвух прыкладна аднолькавая зарплата. Пры камбінацыі III / V мяркуецца, што муж у падатковым класе III атрымлівае вялікую частку агульнага даходу, так што для вызначэння прымальнай падатковай стаўкі мяркуецца толькі нізкі даход іншага сужэнца, і палёгку за кошт шлюбнага падзелу адпаведна больш прыкметна ў авансовым вылік падаходнага падатку. У адрозненне ад гэтага, для іншага сужэнца, які знаходзіцца ў дужках V, мяркуецца, што яго даход складае адносна меншую долю ад агульнага даходу абодвух мужа і жонкі, таму для вызначэння падатковай стаўкі экстрапалююцца больш высокі агульны даход і адпаведна больш высокі авансавы падатковы вылік. Для мужа і жонкі, якія маюць адну стаўку, улічваюцца толькі падатковыя класы I і, калі ёсць дзеці, падатковыя класы 1,5 і II.

Wie wirkt sich die Trennung steuerlich aus?

Trennen sich die Ehepartner, können sie noch für das ganze Kalenderjahr, in dem sie sich getrennt haben, zusammenveranlagt bleiben.
Findet, wie häufig, um den Jahreswechsel ein Versöhnungsversuch statt, können die Ehepartner auch noch in diesem Folgejahr zusammenveranlagt bleiben (siehe oben).
Spätestens in dem Jahr, in dem die Ehepartner am 1. Januar getrennt gelebt haben, ist die Zusammenveranlagung nicht mehr möglich und es findet zwingend Einzelveranlagung statt.

Muss ich nach der Trennung die Steuerklasse wechseln?

Trennen sich Ehepartner im Verlauf eines Kalenderjahres können sie noch für das ganze verbliebene Jahr die Steuerklassenkombination III/V beibehalten. 

Leben sie zu Beginn des nächsten Kalenderjahres weiter getrennt, ohne dass es zu einem Versöhnungsversuch kommt (siehe oben), so kommt ab dann nur noch die Einzelveranlagung und die Steuerklassenkombination I/I in Betracht bzw. II/II bei Vorhandensein gemeinsamer Kinder.

Beispiel:

Die Ehepartner M und F trennen sich am 01.02.2020, ohne dass es danach noch zu einem Versöhnungsversuch kommt. Sie können die Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr 2020 und die Steuerklassenkombination III/V beibehalten. Ab dem Jahr 2021 findet zwingend die Einzelveranlagung mit Steuerklasse I statt.

Zwar kann der Ehepartner, der nach der Trennung nicht mehr damit einverstanden ist, Steuerklasse V bis zum Ablauf des Jahres der Trennung beizubehalten, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt einen Wechsel mit Wirkung auch für den anderen Ehepartner herbeiführen.

Der andere kann aber einen familienrechtlichen Anspruch auf Beibehaltung bis zum Jahresende haben, der ggf. beim Familiengericht durchsetzbar ist, z.B. wenn er Trennungsunterhalt erbringt, der ausgehend von seinem Netto-Monatslohn in Lohnsteuerklasse III berechnet worden ist. Dann muss dieser Ehepartner aber den Ausgleich der steuerlichen Mehrbelastung anbieten, die sich aus der Beibehaltung der Steuerklasse V ergibt.

Tipp:

Allgemein gilt, dass nach dem Wechsel von der Zusammenveranlagung in die Einzelveranlagung und dem Lohnsteuerklassenwechsel der Unterhalt unbedingt neu berechnet werden sollte.

Wie werden Steuererstattungen und Steuernachzahlungen aufgeteilt?

Sind Ehepartner zusammenveranlagt, sind sie im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt Gesamtschuldner für die Einkommensteuer. Steuerrückerstattungen kann das Finanzamt an den einen Ehepartner auch mit befreiender Wirkung gegenüber dem anderen Ehepartner erbringen.

Zieht das Finanzamt Steuernachzahlungen bei einem Ehepartner ein, der davon ausgeht, dass diese auf das Einkommen des anderen Ehepartners zu zahlen wären, enthält das bereits während des Zusammenlebens erhebliches Konfliktpotential, ebenso wenn Steuerrückerstattung an den einen Ehepartner ausgezahlt werden, während der andere meint, dass sie ihm zustünden. Umso konfliktlastiger ist die Lage in der Trennungsphase, wenn es um die Frage geht, wer Steuernachzahlungen zu tragen bzw. Steuerrückerstattungen zu erhalten hat, die aus der Zeit des Zusammenlebens herrühren. Solange das Finanzamt nicht über die Trennung informiert worden ist, kann es Rückerstattungen an den einen Ehepartner noch mit befreiender Wirkung gegenüber dem anderen erbringen. Sobald das Finanzamt Kenntnis von der Trennung der Ehepartner hat tritt diese befreiende Wirkung der Zahlung an den einen Ehepartner nicht mehr ein, und der andere kann verlangen, dass das Finanzamt den auf ihn entfallenden Anteil der Steuerrückerstattung nochmals an ihn selbst auszahlt.

Bei Streit kann jeder der Ehepartner auch schon während des Zusammenlebens nach Erlass des Einkommensteuerbescheids für einen Veranlagungszeitraum beim Finanzamt einen sogenannten Aufteilungsbescheid beantragen, bei dem das Finanzamt für jeden Ehepartner den Anteil der Steuerlast und eines etwaigen Erstattungsguthabens bzw. einer Steuernachzahlung ausgehend von dessen Einkommen bestimmt. Dann besteht im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern Klarheit über die Aufteilung – und jeder Ehepartner haftet gegenüber dem Finanzamt auch nur noch auf diesen Anteil. Der Aufteilungsbescheid ist geregelt in §§ 268 Abgabenordnung.

Was ist das Realsplitting?

Sobald sich Ehepartner getrennt haben, können Unterhaltszahlungen des einen Ehepartners an den anderen Ehepartner bis zu 13.805 € jährlich als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

 

Voraussetzung für dieses sogenannte Realsplitting ist wie beim Ehegattensplitting, dass beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind. Umgekehrt wird der Ehegattenunterhalt dann aufseiten des Empfängers als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Der unterhaltsberechtigte Ehepartner ist familienrechtlich verpflichtet, dem zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass ihm Ersatz für den steuerlichen Nachteil  erbracht wird, der sich aus der Versteuerung des Ehegattenunterhalts als Einkommen ergibt (siehe oben).

 

Wie wirkt sich die Einkommensteuer auf den Unterhalt aus?

Der Unterhaltsbedarf wird beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt jeweils ausgehend vom Netto-Einkommen der Beteiligten bestimmt. Dabei ist jeder Beteiligte unterhaltsrechtlich verpflichtet, von allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, um seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Für die Prognose zum künftigen Unterhaltsbedarf werden Steuererstattungen nur dann einbezogen, wenn sicher davon auszugehen ist, dass sie auch in Zukunft zu erwarten sind. 

Wie wirkt sich die steuerliche Entlastung durch Zusammenveranlagung (Ehegattensplittting) nach Neuverheiratung beim Unterhalt aus?

 

Während zugunsten von Kindern unterhaltserhöhend berücksichtigt wird, wennn der unterhaltspflichtige Elternteil wieder heiratet und durch die Zusammenveranlagung mit dem neuen Ehepartner steuerlich entlastet wird, kommt dies dem früheren Ehepartner beim Ehegattenunterhalt nicht zugute. Die neue Ehe ist nicht prägend für den Bedarf des früheren Ehepartners.

Steuerrechtliche und unterhaltsrechtliche Einkommensberechnung weichen  voneinander erheblich ab: z.B. wird beim Unterhalt die Mietersparnis für ein selbstgenutztes Eigenheim als Wohnvorteil berücksichtigt, was bei der Einkommensteuer schon seit mehreren Jahrzehnten nicht geschieht. Bei den Einkünften aus Vermietung können steuerlich Abschreibungen abgesetzt werden, die unterhaltsrechtlich möglicherweise nicht anerkannt werden. Aus diesem Grund führt eine Betrachtungsweise, die sich ausschließlich an steuerlichen Berechnungsmodellen orientiert, bei der Unterhaltsberechnung häufig zu unrichtigen Ergebnissen. Deshalb ist hierbei besondere Vorsicht geboten.

 

Können Scheidungskosten von der Einkommenssteuer abgesetzt werden?

Bis 31.12.2012 waren die Scheidungskosten, einschließlich der Rechtsanwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren, für die Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Zum 01.01.2013 ist diese Möglichkeit eingeschränkt worden durch eine Refom des Einkommensteuergesetzes. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG enthält jetzt die Bedingung, dass die Kosten der Prozessführung zur Sicherung der Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse erforderlich gewesen sein müssen. Der 6. Senat des Bundesfinanzhofs hat mittlerweile klargestellt, dass die Kosten des Scheidungsverfahren und der Scheidungsfolgesachen regelmäßig nicht der Sicherung der Existenzgrundlage dienen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind (Entscheidung vom 18.05.2017 , VI R 9/16)

Um nachzuweisen, dass einmal ausnahmsweise diese Voraussetzung erfüllt ist, und die Scheidungskosten zur Sicherung der Existenzgrundlage erforderlich waren, muss also eine besonders ausführliche Begründung mit dem Steuerberater erarbeitet werden.

Welche Steuerermäßigungen ergeben sich durch meine Kinder?

Eltern steht die Wahlfreiheit zu, ob sie das Kindergeld erhalten wollen, oder ob sie durch die Kinderfreibeträge eine höhere steuerliche Entlastung erzielen können, was nur bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Fall sein wird.

Nach der Trennung wird der Kinderfreibetrag auf beide Ehepartner hälftig aufgeteilt. Demjenigen Ehepartner, in dessen Haushalt das Kind lebt, kann den Kinderfreibetrag für die Betreuung, Ausbildung und Erziehung beanspruchen. Für ein behindertes Kind steht ihm der Pauschbetrag und ein weiterer Ausbildungsfreibetrag zu. Erbringt der andere Elternteil weniger als 75 % des gesetzlichen Kindesunterhalts kann auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags verlangt werden.

Welche anderen steuerlichen Aspekte haben Trennung und Scheidung bei Immobilien?

Erhebliche steuerliche Relevanz hat auch die steuerliche Entlastung von Grundstücksübertragungen im Zuge der Vermögensauseinandersetzung.

Werden Eigentumswohnungen oder Grundstücke ganz oder anteilig im Zuge der Vermögensauseinandersetzung und zur einverständlichen Regelung des Zugewinnausgleichs zwischen Ehepartnern übertragen, z.B. der Miteigentumsanteil des einen am Eigenheim, fällt keine Grunderwerbssteuer an.  Ein Gewinn aus der Veräußerung der ehemaligen Ehewohnung führt trotz Unterschreiten der Zehn-Jahres-Frist nicht zum Entstehen der Spekulationssteuer nach § 23 Abs. 1 Nr 1 EStG, wenn sie im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wegen der erheblichen steuerlichen Folgen, die sich bei Grundstücksübertragungen ergeben können, sollte dann vorsorgend auf jeden Fall ein Steuerberater konsultiert werden. Dies gilt sicher auch für alle vorstehend dargestellten steuerlichen Sachverhalte, die im Einzelfall unbedingt durch einen Steuerberater geprüft werden sollten.

Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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