Rechtsanwalt Wolfgang Sattler

Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Sozialrecht

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Fragen und Antworten zum Unterhalt

Brauche ich für die Durchsetzung des Unterhalts einen Rechtsanwalt und kann ich mir das leisten?

Das Ergebnis eines Unterhaltsstreits variiert regelmäßig je nachdem, ob es gelingt, dem Familiengericht die Erwerbssituation und die persönlichen Lebensumstände der Beteiligten richtig darzustellen.

Deswegen ist es sinnvoll, sich schon in einem frühen Stadium eines Unterhaltsstreits kompetent von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Unterhaltsberechtigte ohne eigenes Einkommen, dem gegenwärtig kein Unterhalt gezahlt wird, die Mittel fehlen, um die anwaltliche Beratung und Vertretung zu bezahlen. In diesem Fall kann für die rechtsanwaltliche Beratung zunächst Beratungshilfe und später für die anwaltliche Vertretung im Unterhaltsprozess Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragt werden oder gegebenenfalls ein Prozesskostenvorschuss gegen den Unterhaltsverpflichteten geltend gemacht werden.
Für den Berechtigten kann die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts dann ganz oder teilweise kostenfrei sein. Ich prüfe gerne vorab für Sie, ob die Voraussetzungen für Beratungs- und Prozesskostenhilfe vorliegen oder ein Prozesskostenvorschuss gegen den Verpflichteten sinnvoll ist.

Kann die Abänderung des Unterhaltstitels verlangt werden, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verändert?

Ob die Klage auf Abänderung bestehender Unterhaltstitel Aussicht auf Erfolg hat, hängt auch davon ab, ob dem Unterhaltsberechtigten der Wegfall bzw. die Herabsetzung des Unterhalts zuzumuten ist.

Für die Zumutbarkeit kommt es u.a. auf die Dauer des Unterhaltsbezugs an, so dass das Zeitmoment eine wichtige Rolle spielt und ein weiteres Abwarten sich nachteilig auf die Erfolgsaussichten auswirkt.
Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, hängt von den Einkommensverhältnissen der Beteiligten ab, die höher oder niedriger anzusetzen sind, je nachdem ob z.B. auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten Schulden einkommensmindernd berücksichtigt werden oder eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten als „überobligationsmäßig“ unberücksichtigt bleibt, weil die Erwerbstätigkeit neben der Betreuung von Kleinkindern ausgeübt wird.

Wann wird ein fiktives Einkommen zugerechnet?

Dabei kommt es nicht nur auf das tatsächliche Einkommen der Beteiligten an, sondern oft auch darauf, ob ihnen zuzumuten wäre, ein höheres Einkommen zu erzielen (z.B. durch Arbeitsstellenwechsel, Aufnahme eines Zweitjobs, Voll- statt Teilzeit).

Wie diese Fragen zu beantworten sind, hängt stark von der richterlichen Würdigung der bisherigen und gegenwärtigen Lebensumstände der Beteiligten ab.

Rechtsanwalt Wolfgang Sattler, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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